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FAQ Blockpraktikum

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst eine Praxis auszuwählen.
Bitte beachten Sie aber, dass das Blockpraktikum unbedingt an einer akkreditierten Lehrpraxis der FAU/MCO abgeleistet werden muss.

Hier finden Sie eine Liste unserer Lehrpraxen.
Bitte kontaktieren Sie Ihre Wunschpraxis und vereinbaren Sie einen verbindlichen Termin für das Blockpraktikum.

Das Blockpraktikum soll in der vorlesungsfreien Zeit, ab dem abgeschlossenen 6. Semester (ab den Semesterferien nach dem 6. Semester) abgeleistet werden.

Wir empfehlen, das Blockpraktikum in höheren Semestern zu absolvieren.
Grund ist ein besseres Verständnis komplexer Inhalte durch die Erfahrung aus anderen klinischen Fächern des Studiums.

Die Bewertung des Blockpraktikums wird an einheitlichen Anforderungen vorgenommen. Diese gelten für alle Studierende und sind losgelöst vom Fachsemester.

Das Blockpraktikum muss insgesamt 42 Stunden verteilt auf zehn Tage enthalten. Die zehn Tage sind in jedem Fall nachzuweisen. Feiertage und Krankheitstage sind direkt im Anschluss nachzuholen.

Studierende der Semester neun und zehn können das Praktikum ganzjährig, auch während des Semesters, absolvieren.

Das Blockpraktikum wird von den LehrärztInnen in der Praxis bewertet.

Die Bewertungsbögen sowie mindestens 1 DOPS Bogen und 1 Mini CEX Bogen sind von der Praxis an das Sekretariat des Allgemeinmedizinischen Instituts zu senden.
Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass Ihr(e) Lehrärztin/-arzt die Bewertungsbögen weitergibt, da wir sonst Ihre Leistung nicht anerkennen können.

Die Unterlagen (Manual, Bewertungsbögen etc.) finden Sie im StudOn Kurs des jeweiligen Semesters.

 

Ja.
Bitte beachten Sie, dass die Belegung des Online-Begleitseminars Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme am Blockpraktikum ist (zwei Module pro Praktikumswoche sind zu bearbeiten).
Diese Leistung fließt in die Gesamtbewertung mit ein.

Bitte registrieren Sie sich dafür nach Beitritt zum StudOn-Kurs, indem Sie via campo dem verlinkten StudOn Kurs folgen.

Bitte beachten Sie, dass ein Splitting des Blockpraktikums aus didaktischen Gründen seit Juni 2023 nicht mehr bzw. nur in absoluten Ausnahmefällen nach Rücksprache mit dem Lehrstuhl möglich ist.

Selbstverständlich gilt diese Regelung nur für Studierende, die die erste Woche noch nicht geleistet haben und ihr BP neu beginnen.

 

Für das ganze Thema rund um Blockpraktikum, Splitting und vhb Kurs haben wir ein Infoblatt erstellt, welches die Abläufe genau erklären soll.