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1. QZ: "präoperative Untersuchungen für ambulante Operationen"

1. Qualitätszirkel im MVZ Eckental

"präoperative Untersuchung für ambulante Operationen"

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im folgenden berichten wir die Empfehlungen des QZ zum Thema "prä-operativen Untersuchung für ambulante Operationen". Der hier vorgestellte Standard beruht auf der Leitlinie „Präoperative Evaluation erwachsener Patienten vor elektiven, nicht kardiochirurgischen Eingriffen" (Leitlinie als PDF) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesioologie und Intensivmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin. Zudem wurde die S1 Handlungsempfehlung zum "Bridging antikoagulierter Patienten" (Empfehlung als PDF) der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) berücksichtigt.

Empfehlungen des Standards zur "prä-operativen Untersuchung für ambulante Operationen":

Vorgehen in der Praxis (als Word-Dokument, anpassbar auf eigene Praxis, download mit rechte Maustaste "Ziel speichern unter...").

Patientenfragebogen (als Word-Dokument, anpassbar auf eigene Praxis, download mit rechte Maustaste "Ziel speichern unter...").

Nachtrag zur Eindeutigkeit der verwendeten Begriffe:
EbM und EBM sind nicht nur verschiedene Dinge, sondern manchmal widersprechen sie sich sogar. Die EbM (evidenzbasierte Leitlinie) sagt: Ohne Hinweise in Anamnese und Befund sind altersunabhängig weder EKG, noch Labor notwendig.
Der EBM sagt: Bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres sind weder EKG noch Labor obligat (Ziffer 31011). Ab Vollendung des 40. Lebensjahres ist ein EKG obligat (Ziffer 31012) und ab Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich auch noch eine Laboruntersuchung (Ziffer 31013). Sie dürfen bei älteren Patienten weder auf EKG oder Labor verzichten und dafür nur die Ziffer 31011 abrechnen, noch die Ziffern 31012 oder 31013 abrechnen ohne EKG bzw. Labor zu machen.

Nach Rücksprache mit der KVB in München und der KBV in Berlin, gilt momentan der EBM und nicht die EbM. Es wurde eine zeitnahe Klärung und Lösung in Aussicht gestellt.

Der hier vorgestellte Standard ist eine erste Praxisversion. Er soll jederzeit für uns alle verhandelbar und diskutierbar bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kühlein